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Vogelschutzsperrungen für Wanderfalken treten in Kraft!

08.02.2017

Vogelschutzsperrungen für Wanderfalken treten in Kraft!

Nachdem die Sperrungen für Uhubruten schon zum Jahreswechsel in Kraft traten, treten jetzt auch die Sperrungen für Felsen in Kraft, an denen Wanderfalken in den vergangenen Jahren gebrütet haben.              

Im vergangenen Jahr bestand laut LBV die Gesamtpopulation der Wanderfalken im Naturraum Nördlicher Frankenjura aus 22 Paaren und 4 Einzelvögeln. Davon begannen 16 Paare mit einer Brut. Davon waren 12 Paare erfolgreich und zeugten insgesamt 27 ausgeflogene Jungvögel.

Von der Sperrung sind unter anderem betroffen: Bandstein, Heinrichsgrotte, Kuhleutner Wand, Matterhornwand, Totensteinwände, Geckofels, Heldwand, Wolkensteiner Wand, Egloffsteiner Gemsenwand, Röthelfels (nur die zentralen Wandteile), Roter Fels (ganz links), Mittelbergwand und Rabenfels. In den letzten Jahren hinzugekommen sind Sachsenturm, das Diagonalriss-Massiv und die Castellwand. Ganz neu im vergangenen Jahr ist der Rotenstein bei Burggrub (nahe Luisenwand). Der Hohle Fels bei Happurg ist nur noch in seinem rechten Teil gesperrt, dagegen sind der linke Teil, der vorgelagerte Gma-Brocken sowie die Happurger Wand nicht mehr von einer Sperrung betroffen. Erstmals gar nicht mehr auf der Sperrungsliste stehen Behringer Gedenkwand, Gelber Turm, die Hauptwände des Roten Fels im Pegnitztal.

Sperrungsliste online

Seit dem ersten Februar wurde deshalb die Frankenjura-Sperrungsliste um die Wanderfalkenbrutfelsen erweitert und nunmehr komplett. Alle zeitlich befristeten Sperrungsinformationen sind auf der Frankenjura.com - Sperrungsliste zusammengefasst und werden dort täglich aktualisiert. Außerdem ist ein Hinweis auf jeder Felsbeschreibungsseite aller betroffenen Felsen eingearbeitet. Die Felssperrungen sind in der Regel durch eine Beschilderung am jeweiligen Wandfuß kenntlich gemacht.

Da sich die Liste der gesperrten Felsen noch erweitern kann, bitten wir euch, regelmäßig einen Blick auf die „Sperrungsliste“ zu werfen. Dort erfahrt ihr auch, wenn eine Felssperrung vorzeitig aufgehoben wird. Und wir bitten euch, die dort aufgeführten Sperrungen unbedingt einzuhalten, da dies das gute Verhältnis von Vogelschützern und Kletterern trüben könnte. Eine Nichtbeachtung von Sperrungen kann überdies zu hohen Geldstrafen und zu weitreichenden Kletterverboten für alle Kletterer führen. Bitte zögert deshalb nicht, andere Kletterer, die Sperrungen übersehen haben oder bewusst ignorieren, darauf anzusprechen.

Bitte informiert uns auch in diesem Jahr wieder, falls Euch weitere Uhu- oder Wanderfalkenbruten an bekletterten Felsen auffallen. Wir stellen gerne Kontakt zu Experten des LBV her, die kurzfristig den auffälligen Fels überprüfen und gegebenenfalls eine Sperrung zum Schutz des Vogels einleiten.

(Text und Bild: Frankenjura.com)

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