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Kletterkonzepte

im Naturpark Fränkische Schweiz - Frankenjura

Die Kletterkonzepte regeln den Interessenausgleich zwischen Klettersport, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft und Jagd sowie Anwohnern und Grundstückseigentümern seit mehr als 25 Jahren. Hier ist der Frankenjura Vorreiter für ähnliche Regelungen im gesamten Bundesgebiet.

Sie basieren auf einer partnerschaftlichen Vereinbarung zwischen den Kletterverbänden (DAV und IG Klettern), Naturschutzbehörden und Umweltverbänden. Kern des Konzepts ist die gemeinschaftliche Zonierung von Felsen in

  • Zone 1 – „Ruhezone“
    Hier darf nicht geklettert werden.
    Kletterregelung Zone 1
  • Zone 2 – „Status Quo“
    Hier darf auf bestehenden Routen geklettert werden.
    Kletterregelung Zone 2
  • Zone 3 – „Freie Zone“
    Hier darf auf den bestehenden Routen geklettert werden und es sind Neutouren möglich.
    Kletterregelung Zone 3

Achtung: Alle Felsen, die nicht beschildert sind, gehören automatisch der Zone 1 an.

  

Die Zonierung erfolgt unter Abwägung der Aspekte des Naturschutzes und des Klettersports. Zusätzlich werden einzelne Felsen zum Schutz von bedrohten Arten wie Wanderfalken oder Uhu, aber auch von bedrohten Pflanzen saisonal gesperrt.

Vogelbrutt

 

Kletterkonzepte gibt es für alle Felsen des Nördlichen Frankenjuras, die sich im Naturpark befinden. Sie sind ein Meilenstein in der Geschichte der Zusammenarbeit der Naturschutzbehörden, Umweltverbände und des Klettersports. Mit der Verleihung des Bayerischen Staatspreises der Landesstiftung an die IG Klettern und an Günther Bram vom DAV wurde dies 2002 nochmals unterstrichen. Heute dienen sie auch international als Vorbild und werden in vielen anderen Regionen Deutschlands sowie im Ausland angewandt.

Logo DAV Logo IG KletternLogo NaturschutzbehördenLogo Bund NaturschutzLogo Landesbund für Vogelschutz

 

Die nachfolgenden Kletterkonzepte stehen Ihnen an dieser Stelle bald zur Verfügung.